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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der SENECTUTE 24 GmbH für Kunden

SENECTUTE 24 GmbH

Pater Gratian Leser-Gasse 6

7301 Deutschkreutz

E-Mail: agbs@senectute24.at

Website: www.senectute24.at

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SENECTUTE 24 GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung, Organisation, Koordination und administrativen Begleitung von Betreuungsleistungen sowie damit zusammenhängenden Nebenleistungen.

2. Leistungen der Agentur

Die SENECTUTE 24 GmbH erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Auswahl- und Vermittlungsleistungen, die organisatorische Vorbereitung des Einsatzbeginns, die Koordination von Turnuswechseln und Reisen, laufende Service- und Organisationsleistungen sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Unterstützungsleistungen.

Die Agentur schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – keinen bestimmten medizinischen, pflegerischen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die sorgfältige Erbringung der jeweils konkret vereinbarten Vermittlungs-, Organisations- und Serviceleistungen.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Annahme eines Angebots, Unterfertigung eines Vertragsdokuments, Bestätigung per E-Mail, Freigabe über ein elektronisches System oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistung nach vorheriger Übermittlung der maßgeblichen Vertragsbedingungen zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für Auswahl, Vermittlung, Einsatzplanung und laufende Organisation wesentlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bekanntzugeben. Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gehen zu Lasten des Kunden und können zusätzliche Aufwände, Mehrkosten oder organisatorische Anpassungen nach sich ziehen.

5. Auswahl und Vermittlung

Die Agentur wählt und vermittelt Betreuungskräfte nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der bekannten Anforderungen, der tatsächlichen Verfügbarkeit und der organisatorischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Person oder auf bestimmte persönliche Eigenschaften besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

6. Turnus und Organisation

Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Organisation der laufenden Betreuung auf Basis eines 28-Kalendertage-Turnus. Dieser dient zugleich der organisatorischen und verrechnungstechnischen Strukturierung des Vertragsverhältnisses. Änderungen der Turnusdauer oder des Wechselrhythmus bedürfen der ausdrücklichen Abstimmung mit der Agentur.

7. Entgelte

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Preis- und Leistungsstruktur. Verrechnet werden können insbesondere Vermittlungsentgelte, Servicepauschalen, Organisations- und Koordinationsentgelte, turnusbezogene Verwaltungspauschalen, Reisekosten, weiterverrechnete Fremdkosten sowie zusätzliche Leistungen und Mehraufwände.

8. Aliquotierung

Eine aliquote Verrechnung erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf tageweise Umrechnung oder anteilige Kürzung einer turnus- oder pauschalbezogenen Vergütung.

9. Reisekosten und Fremdkosten

Reise-, Transfer-, Transport- und Fahrtkosten sowie sonstige im Zusammenhang mit Betreuungsbeginn, Turnuswechsel, Verlängerung, Rückreise oder Umplanung entstehende Kosten können dem Kunden gesondert verrechnet werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Organisation oder Durchführung über Senectute Tours S.R.L. oder ein sonstiges beauftragtes Unternehmen erfolgt. Solche Positionen können nach ihrer rechtlichen und steuerlichen Natur gesondert ausgewiesen werden.

10. Rechnungslegung und Fälligkeit

Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird auf der Rechnung eine konkrete Zahlungsfrist ausgewiesen, gilt diese Frist als vereinbart.

11. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. Darüber hinaus kann die Agentur nach angemessener Mahnung weitere organisatorische Leistungen bis zur Klärung offener Rückstände zurückstellen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

12. Vorzeitige Änderungen oder Beendigung

Wird ein bereits beauftragter oder organisatorisch vorbereiteter Einsatz verschoben, verkürzt, abgesagt oder wesentlich geändert, bleibt die Agentur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, bereits angefallene Aufwendungen sowie bereits ausgelöste Fremdkosten zu verrechnen. Ob eine aliquote Neuberechnung erfolgt, richtet sich ausschließlich nach der ausdrücklich vereinbarten Abrechnungslogik.

13. Reklamationen

Beanstandungen betreffend die Vermittlungs-, Organisations- oder Koordinationsleistung der Agentur sind unverzüglich, konkret und nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine sachgerechte Prüfung und – soweit möglich – Abhilfe erfolgen kann.

14. Haftung

Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Für Personenschäden haftet die Agentur nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Agentur haftet nicht für das eigenständige Verhalten selbständig tätiger Betreuungskräfte oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht der Agentur unmittelbar rechtlich zuzurechnen sind.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der SENECTUTE 24 GmbH.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein könnte. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Agentur vereinbart. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.


17. Kündigung und Vertragsbeendigung

1. Sofern keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und im Rahmen aufeinanderfolgender 28-Kalendertage-Turnusse organisatorisch geführt.

2. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende eines laufenden 28-Kalendertage-Turnus schriftlich kündigen.

3. Die SENECTUTE 24 GmbH kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Ende eines laufenden 28-Kalendertage-Turnus schriftlich kündigen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt.

5. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) wesentliche Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten trotz Mahnung verletzt werden,

b) die organisatorischen oder tatsächlichen Voraussetzungen für eine geordnete Leistungserbringung dauerhaft wegfallen,

c) eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar wird,

d) schwerwiegende Vertrauensverstöße, erhebliche Falschangaben oder gravierende Störungen im Zusammenhang mit dem Einsatz auftreten.

6. Im Fall der Beendigung bleiben bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits entstandene Entgeltansprüche, bereits erbrachte Leistungen sowie bereits veranlasste oder angefallene Reise-, Dispositions-, Transfer- und Fremdkosten nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen aufrecht.

7. Eine allfällige aliquote Neuberechnung nach vorzeitiger Beendigung erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Zahlungs- und Verrechnungsbedingungen der SENECTUTE 24 GmbH

  1. Die Verrechnung erfolgt nach der jeweils konkret vereinbarten Leistungs-, Turnus- und Preisstruktur.

  2. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die laufende Organisation und Verrechnung auf Basis eines 28-Kalendertage-Turnus.

  3. Servicepauschalen, Organisationsentgelte, Koordinationsentgelte und sonstige laufende Agenturleistungen werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – je begonnenem 28-Tage-Turnus verrechnet.

  4. Eine aliquote Verrechnung erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt die vereinbarte Turnus-, Pauschal- oder Periodenlogik maßgeblich.

  5. Reisekosten, Transferkosten, Fahrtkosten und sonstige weiterverrechnete Fremdkosten werden gesondert ausgewiesen und sind unabhängig vom eigentlichen Agenturentgelt zu bezahlen.

  6. Soweit Reise- oder Transferleistungen über Senectute Tours S.R.L. oder ein sonstiges beauftragtes Unternehmen organisiert oder durchgeführt werden, können diese nach ihrer rechtlichen und steuerlichen Natur als weiterverrechnete Fremdkosten, Besorgungsleistungen, durchlaufende Positionen oder in vergleichbarer Struktur verrechnet werden.

  7. Bereits veranlasste Reise-, Dispositions-, Transport- oder Organisationskosten bleiben auch dann geschuldet, wenn ein Einsatz nach bereits eingeleiteter Organisation verschoben, verkürzt, vorzeitig beendet oder nicht angetreten wird, sofern die Ursache nicht von der SENECTUTE 24 GmbH zu vertreten ist.

  8. Zusätzliche Aufwände infolge kurzfristiger Änderungen, Umbuchungen, zusätzlicher Koordination, Sonderwünsche, Wartezeiten, Zusatzfahrten oder sonstiger in der Sphäre des Kunden liegender Anpassungen können gesondert verrechnet werden.

  9. Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist.

  10. Maßgeblich für die Verrechnung sind die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der laufenden Vereinbarung oder in der Rechnung ausgewiesenen Positionen, Zeiträume und Beträge.